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   OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - I-15 U 44/14   

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OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - I-15 U 44/14 (https://dejure.org/2014,77048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2014 - I-15 U 44/14 (https://dejure.org/2014,77048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - I-15 U 44/14 (https://dejure.org/2014,77048)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Grundsätzlich ist eine Werbung demnach zwar als irreführend einzustufen, wenn die angebotene Ware, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist, entgegen einer durch die konkrete Werbemaßnahme hervorgerufenen Erwartung des Verkehrs zum angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in genügender Menge im Verkaufslokal vorrätig ist und zur sofortigen Mitnahme bereitsteht (vgl. BGH, GRUR 1999, 1011 - Werbebeilage; BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I; BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II).

    Maßgebend für das Verkehrsverständnis ist die Sichtweise eines durchschnittlich informierten, verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers (BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II).

    Der aufklärende Hinweis muss prägnant gefasst, leicht lesbar und gut erkennbar sein sowie vom Verkehr gerade auch auf die Waren bezogen werden, deren fehlende Verfügbarkeit beanstandet worden ist (BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I; BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH, GRUR 2011, 340 - Irische Butter; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 5 UWG Rn. 8.7).

    Die Auflösung eines Sternchenhinweises in der Fußzeile kann für eine irrtumsausschließende Aufklärung geeignet sein, wenn sie am Blickfang teilhat und eine Zuordnung zum beworbenen Produkt gewahrt bleibt (vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH, WRP 2012, 1233 - Bester Preis der Stadt).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Der Vorwurf der Unlauterkeit richtet sich nicht gegen die unzureichende Vorratshaltung, sondern gegen die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung (BGH, GRUR 2011, 340 - Irische Butter; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 8.1 b) m. w. N.).

    Der Werbende kann jedoch eine Irreführung ausschließen, indem er in der Werbung die konkrete Warenmenge angibt oder durch andere aufklärende Hinweise einer Fehlvorstellung der Werbeadressaten entgegenwirkt (BGH, GRUR 2011, 340 - Irische Butter, GRUR-RR 2012, 475 - Matratzen; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 5 Rn. 8.6).

    Der aufklärende Hinweis muss prägnant gefasst, leicht lesbar und gut erkennbar sein sowie vom Verkehr gerade auch auf die Waren bezogen werden, deren fehlende Verfügbarkeit beanstandet worden ist (BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I; BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH, GRUR 2011, 340 - Irische Butter; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 5 UWG Rn. 8.7).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Grundsätzlich ist eine Werbung demnach zwar als irreführend einzustufen, wenn die angebotene Ware, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist, entgegen einer durch die konkrete Werbemaßnahme hervorgerufenen Erwartung des Verkehrs zum angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in genügender Menge im Verkaufslokal vorrätig ist und zur sofortigen Mitnahme bereitsteht (vgl. BGH, GRUR 1999, 1011 - Werbebeilage; BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I; BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II).

    Der aufklärende Hinweis muss prägnant gefasst, leicht lesbar und gut erkennbar sein sowie vom Verkehr gerade auch auf die Waren bezogen werden, deren fehlende Verfügbarkeit beanstandet worden ist (BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I; BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH, GRUR 2011, 340 - Irische Butter; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 5 UWG Rn. 8.7).

    Während der Verkehr einer Werbung, die einen einzelnen oder einige wenige Artikel besonders herausstellt, eher die Behauptung unbedingter Lieferfähigkeit entnimmt, stellt er bei einer Werbung, in der eine Vielzahl von Waren angepriesen werden, eher in Rechnung, dass es bei der Disposition für einen nicht im Mittelpunkt der Anzeige stehenden Artikel zu einer vereinzelten "Fehlleistung" kommen kann (BGH, GRUR 1987, 52 - Tomatenmark; BGH, GRUR 1987, 371 - Kabinettwein; BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I).

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Bei der Gestaltung der Werbung ist auch zu berücksichtigen, wie intensiv oder herausgehoben die Werbung ist (BGH GRUR 1999, 1011 - Werbebeilage ; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 5 Rn. 8.5 m. w. N.).

    Grundsätzlich ist eine Werbung demnach zwar als irreführend einzustufen, wenn die angebotene Ware, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist, entgegen einer durch die konkrete Werbemaßnahme hervorgerufenen Erwartung des Verkehrs zum angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in genügender Menge im Verkaufslokal vorrätig ist und zur sofortigen Mitnahme bereitsteht (vgl. BGH, GRUR 1999, 1011 - Werbebeilage; BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I; BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Der Werbende kann jedoch eine Irreführung ausschließen, indem er in der Werbung die konkrete Warenmenge angibt oder durch andere aufklärende Hinweise einer Fehlvorstellung der Werbeadressaten entgegenwirkt (BGH, GRUR 2011, 340 - Irische Butter, GRUR-RR 2012, 475 - Matratzen; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 5 Rn. 8.6).

    Eine Irreführung lässt sich bereits deswegen nicht feststellen, weil Sachvortrag zur konkreten Gestaltung der Werbung fehlt (vgl. BGH, GRUR-RR 2012, 475 - Matratzen).

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 173/11

    Wettbewerbsrecht: Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Die Auflösung eines Sternchenhinweises in der Fußzeile kann für eine irrtumsausschließende Aufklärung geeignet sein, wenn sie am Blickfang teilhat und eine Zuordnung zum beworbenen Produkt gewahrt bleibt (vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH, WRP 2012, 1233 - Bester Preis der Stadt).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 83/11

    Berücksichtigung von Abmahnkosten beim Streitwert und Beschwerdewert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Da die Abmahnkosten als Nebenforderung im Sinne von §§ 43 GKG, 4 Abs. 1, 2. Halbsatz ZPO den Streitwert nicht erhöhen (BGH, Beschluss vom 21.12.2011 - I ZR 83/11), ist die Streitwertfestsetzung im ersten Rechtszug, bei der die Abmahnkosten berücksichtigt worden sind, entsprechend abzuändern.
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Während der Verkehr einer Werbung, die einen einzelnen oder einige wenige Artikel besonders herausstellt, eher die Behauptung unbedingter Lieferfähigkeit entnimmt, stellt er bei einer Werbung, in der eine Vielzahl von Waren angepriesen werden, eher in Rechnung, dass es bei der Disposition für einen nicht im Mittelpunkt der Anzeige stehenden Artikel zu einer vereinzelten "Fehlleistung" kommen kann (BGH, GRUR 1987, 52 - Tomatenmark; BGH, GRUR 1987, 371 - Kabinettwein; BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 211/84

    "Kabinettwein"; Vorzeitige Erschöpfung des Vorrats gesondert beworbener Waren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14
    Während der Verkehr einer Werbung, die einen einzelnen oder einige wenige Artikel besonders herausstellt, eher die Behauptung unbedingter Lieferfähigkeit entnimmt, stellt er bei einer Werbung, in der eine Vielzahl von Waren angepriesen werden, eher in Rechnung, dass es bei der Disposition für einen nicht im Mittelpunkt der Anzeige stehenden Artikel zu einer vereinzelten "Fehlleistung" kommen kann (BGH, GRUR 1987, 52 - Tomatenmark; BGH, GRUR 1987, 371 - Kabinettwein; BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I).
  • LG Duisburg, 06.12.2016 - 22 O 40/16

    Wettbewerbswidrige Werbung durch Aldi Süd - Lockangebot für Küchenmaschine die

    Schließlich kann der Werbende eine Irreführung ausschließen, indem er in der Werbung die konkrete Warenmenge angibt oder durch andere aufklärende Hinweise einer Fehlvorstellung der Werbeadressaten entgegenwirkt (BGH, GRUR, 2011, 340; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az.: 15 U 44/14, Seite 10 (Bl. 149 GA)).

    Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: 15 U 44/14, (Bl. 140 ff. GA) ergibt sich vorliegend nichts Anderes.

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   OLG Köln, 24.07.2014 - 15 U 44/14   

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https://dejure.org/2014,71643
OLG Köln, 24.07.2014 - 15 U 44/14 (https://dejure.org/2014,71643)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2014 - 15 U 44/14 (https://dejure.org/2014,71643)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 15 U 44/14 (https://dejure.org/2014,71643)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimliche Filmaufnahmen: Pferdehalterin setzt Unterlassungsanspruch gegen Tierschützer durch

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